Nutzungsbedingungen
Nutzungsbedingungen MatchplayButler Software Stand: 03/2023 | Download als PDF
§ 1 Vertragsgegenstand
- Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Verwendung der Plattform „MatchplayButler“ (im Folgenden: „Software“) gemäß der aktuellen Produktbeschreibung zwischen der netzkraefte.de GmbH (im Folgenden: „Anbieter“) und dem jeweiligen Kunden.
Kunden können ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB bzw. Vereine, Stiftungen oder sonstige vergleichbare Organisationen gemäß § 14 i.v.m §§ 21, 22 BGB sein. - Die Software wird vom Anbieter als webbasierte Cloud- bzw. Server-Lösung betrieben. Dem Kunden wird ermöglicht, die auf den Servern des Anbieters bzw. eines vom Anbieter beauftragten Dienstleisters gespeicherte und ablaufende Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene Zwecke zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu speichern und zu verarbeiten.
- Diese Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich. Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.
§ 2 Registrierung, Zustandekommen des Nutzungsvertrags
- Indem sich der Kunde auf der Webseite “matchplaybutler.de" inklusive der beinhalteten Subdomains mit seinem Namen, seiner E-Mail-Adresse und seinem Club registriert sowie eine Lizenz gewählt hat, gibt er ein Angebot auf Abschluss dieses Nutzungsvertrags ab. Vor Abschicken der Erklärung kann der Kunde die Daten jederzeit einsehen und ändern. Im Fall einer individuellen Lizenzgestaltung erfolgt das Angebot von Seiten des Anbieters. In diesem Fall erfolgt der Vertragsschluss durch die Annahme des Kunden.
- Der Nutzer erhält eine Bestätigungs-E-Mail mit den Vertragsinhalten. Ein Vertragsschluss ist damit noch nicht verbunden. Der Anbieter prüft die entsprechende Anmeldung und bestätigt dem Nutzer den Vertragsschluss. Alternativ gilt der Vertrag mit Zugang der ersten Rechnung als geschlossen.
- Rabatte werden nur gegen Nachweis entsprechender eventuell geforderter Belege gewährt. Der Nachweis ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Bestellbestätigung gegenüber dem Anbieter zu erbringen und kann bei versäumter Vorlage nur für zukünftige Abrechnungszeiträume gewährt werden. Kann kein gültiger Nachweis erbracht werden, ist der volle Betrag ohne Rabatt über die gesamte Laufzeit zu bezahlen.
- Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
§ 3 Testphase
- Der Kunde kann einen Testzugang zur Software während einer Testphase vergütungsfrei nutzen (DEMO-Lizenz).
- Während der Testphase darf die Software vom Kunden vollumfänglich im Rahmen der Bedingungen der DEMO-Lizenzverwendet werden.
- Die Bereitstellung des Testzugangs dient der Anbahnung eines Vertragsverhältnisses.
- Die Testphase kann von beiden Seiten zu jeder Zeit ohne gesonderte Erklärung beendet werden, endet mit dem Wechsel des Kunden zu einer kostenpflichtigen Lizenz oder mit dem Ablauf der DEMO-Lizenz.
§ 4 Art und Umfang der Leistung
- Der Anbieter stellt eine Software zur Verfügung, die die Verwaltung sowie eine Weitergabe von Daten im Rahmen der Durchführung von vereinsinternen Turnieren vereinfachen soll. Der Anbieter stellt dazu verschiedene Funktionen zur Kommunikation, Veröffentlichung, Datenerfassung und Datenauswertung zur Verfügung.
- Der Leistungsumfang richtet sich nach der gewählten Lizenz. Eine individuelle Anpassung der Funktionen an die Wünsche des Kunden im Rahmen der gewählten Lizenz erfolgt nicht. Erweiterungen und Anpassungen können über gesonderte Verträge/ Angebote außerhalb des Wirkungsbereichs dieser Bestimmungen beim Dienstleister angefragt werden.
- Der Anbieter stellt dem Kunden die Software in ihrer jeweils aktuellsten Version zur Nutzung bereit. Die Software und der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden vom Anbieter bereitgestellt. Der Anbieter schuldet jedoch nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem beschriebenen Übergabepunkt des Rechenzentrums des Anbieters.
- Da die Software ausschließlich auf den Servern des Anbieters oder eines von diesem beauftragten Dienstleisters betrieben wird, bedarf der Kunde keiner urheberrechtlichen Nutzungsrechte an der Software und der Anbieter räumt auch keine solchen Rechte ein. Der Anbieter räumt dem Kunden aber für die Laufzeit des Vertrags das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich auf die Dauer des Nutzungsvertrags beschränkte Recht ein, die Benutzeroberfläche der Software zur Anzeige auf dem Bildschirm in den Arbeitsspeicher der vertragsgemäß hierfür verwendeten Endgeräte zu laden und die dabei entstehenden Vervielfältigungen der Benutzeroberfläche vorzunehmen.
- Der Anbieter behält sich vor, den Zugang zur Software / zum Server zu verweigern, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass durch die vom Kunden bzw. den Nutzern eingesetzten Technologien die Funktionalität oder Sicherheit der Software beeinträchtigt oder die Möglichkeiten des Anbieters eingeschränkt werden, die Zugangsberechtigung des Kunden bzw. der Nutzer sowie die Zulässigkeit von Art und Umfang der Nutzung zu überprüfen und eine Leistungserschleichung zu verhindern. Der Zugang kann insbesondere verweigert werden, wenn die IP-Adresse, von der aus der Zugriff erfolgt, auf einer öffentlich zugänglichen Negativliste verzeichnet ist oder wenn der Kunde bzw. Nutzer Browser-Software einsetzt, die eine weitgehende Anonymisierung des Nutzers und Unkenntlichmachung des Nutzungsverhaltens ermöglicht (z.B. Tor-Browser).
Der Anbieter wird den Kunden über den Sachverhalt und eine beabsichtigte Sperrung in Kenntnis setzen und ihm Gelegenheit zur Abhilfe innerhalb angemessener Frist geben; dies gilt nicht bei Gefahr in Verzug. - Für jede reale Person, die die Software nutzt, ist ein eigener Account (als Mitglied oder als Administrator) zu erstellen. Die Nutzung eines Accounts mit mehreren Personen ist ausdrücklich untersagt. Die Verwendung von Pseudonymen oder die Erstellung von Accounts, die nicht eindeutig einer realen Person zugeordnet werden können, ist ebenfalls untersagt. Ein Leistungserschleichung liegt außerdem vor, wenn Module der Software zu Zwecken verwendet werden, die nicht den in der Software / der Dokumentation beschriebenen Zwecken entsprechen.
§ 5 Verfügbarkeit der Software
- Der Anbieter weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag des Anbieters handeln, vom Anbieter nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt.
Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur können Einfluss auf die Leistungen des Anbieters haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vom Anbieter erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen. - Der Kunde ist verpflichtet, Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der Software unverzüglich und so präzise wie möglich beim Anbieter anzuzeigen.
Unterlässt der Kunde diese Mitwirkung, gilt § 536c BGB entsprechend.
§ 6 Rechte zur Datenverarbeitung
- Der Anbieter hält sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
- Der Kunde räumt dem Anbieter für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die vom Anbieter für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Der Anbieter ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist der Anbieter ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
- Wenn und soweit der Kunde auf vom Anbieter technisch verantworteten IT-Systemen personenbezogene Daten verarbeitet, ist ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) abzuschließen.
§ 7 Vergütung
- Die vom Kunden für die Nutzung der Software zu leistende Vergütung richtet sich nach der gewählten Lizenz bzw. wird im Nutzungsvertrag festgelegt. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Webseite veröffentlichten Preislisten sowie die individuellen schriftlichen Angebote des Anbieters.
- Alle Preise verstehen sich - soweit sie nicht ausdrücklich als Bruttopreise bezeichnet sind - zuzüglich der zum maßgeblichen Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Rechnungen des Anbieters sind sofort nach Zugang beim Kunden innerhalb von 14 Tagen fällig und zu zahlen.
- Rechnungen werden dem Kunden ausschließlich per E-Mail zugesendet. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die zu diesem Zweck im System hinterlegte E-Mail Adresse aktiv und erreichbar ist. Wird ein Versand per Post notwendig oder explizit gewünscht fällt eine Gebühr von je 12,50 Euro für den postalischen Versand an.
- Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Rechnungsbetrag ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
- Während des Verzugs kann der Anbieter nach vorheriger Ankündigung mit angemessener Frist den Zugang zu der Software sperren. Während der Sperrung ist die Vergütung weiterhin in voller Höhe zu entrichten, da der Anbieter gleichermaßen weiterhin die Datenhaltung schuldet.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde wird den Anbieter bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen.
- Die ordnungsgemäße und regelmäßige Sicherung seiner Daten obliegt dem Kunden. Das gilt auch für dem Anbieter im Zuge der Vertragsabwicklung überlassene Unterlagen.
- Für die Nutzung der Software müssen die sich aus der Produktbeschreibung ergebenden Systemvoraussetzungen beim Kunden erfüllt sein. Der Kunde trägt hierfür selbst die Verantwortung.
- Soweit der Kunde dem Anbieter geschützte Inhalte überlässt (z.B. Grafiken, Marken und sonstige urheber- oder markenrechtlich geschützte Inhalte), räumt er dem Anbieter sämtliche für die Durchführung der vertraglichen Vereinbarung erforderlichen Rechte ein. Der Kunde versichert in diesem Zusammenhang, dass er alle erforderlichen Rechte an überlassenen Kundenmaterialien besitzt, um dem Anbieter die entsprechenden Rechte einzuräumen.
- Der Kunde hat die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und dafür zu sorgen, dass etwaige Vereinsmitglieder, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, dies ebenfalls tun. Die Leistung des Anbieters darf darüber hinaus Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, soweit das nicht von den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde.
- Der Kunde wird den Anbieter bei Kenntnis eines Missbrauchs von Zugangsdaten oder Passwörtern oder des Zugangs mittels IP-Check unverzüglich unterrichten. Der Anbieter ist bei Missbrauch berechtigt, den Zugang zu der Software so lange zu sperren, bis die Umstände aufgeklärt sind und der Missbrauch abgestellt ist. Der Kunde haftet für einen von ihm zu vertretenden Missbrauch.
§ 9 Datenschutz
- Zu den Qualitätsansprüchen des Anbieters gehört es, verantwortungsbewusst mit den persönlichen Daten der Kunden (diese Daten werden nachfolgend „personenbezogene Daten“ genannt) umzugehen. Die sich aus der Nutzung der Software ergebenden personenbezogenen Daten werden vom Anbieter daher nur erhoben, gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt, oder vom Gesetzgeber angeordnet ist. Der Anbieter wird die personenbezogenen Daten vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln und nicht an Dritte weitergeben.
- Hierüber hinaus verwendet der Diensteanbieter personenbezogene Daten nur, soweit der Kunde hierzu ausdrücklich eingewilligt hat. Der Kunde kann eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen.
§ 10 Gewährleistung
- Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung in Mietverträgen. Die §§ 536b BGB (Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme), 536c BGB (Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter) finden Anwendung. Die Anwendung des § 536a Abs. 2 BGB (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist jedoch ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Anwendung von § 536a Abs. 1 BGB (Schadensersatzpflicht des Vermieters), soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht.
§ 11 Haftung und Schadensersatz
- Der Anbieter haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Absätze.
- Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom Anbieter gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
- Der Anbieter haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Eine Haftung nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
- Resultieren Schäden des Kunden aus dem Verlust von Daten, so haftet der Anbieter hierfür nicht, soweit die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Anbieter vermieden worden wären.
- Sind Schnittstellen und/oder Exportformate zu anderen Systemen oder Programmen (Fremdsysteme) integriert, kann aufgrund der Weiterentwicklung, der fehlenden Erreichbarkeit, Abschaltung, Störung oder wegen sonstiger geänderten Voraussetzungen der Fremdsysteme eine Inkompatibilität eintreten, die ein verfälschtes Ergebnis und/oder einen Funktionsausfall der Schnittstelle bzw. der entsprechenden Funktionalität des Produkts hervorrufen kann. Dies stellt ausdrücklich keinen Mangel am Produkt dar. Eine jederzeit technische Verfügbarkeit der Schnittstellen und/oder sachgemäße Funktion der Exportformate wird durch den Anbieter nicht geschuldet und liegt nicht in seinem Einflussbereich.
Die Schaffung der Voraussetzungen für den Betrieb der Fremdsysteme auf Seiten des Kunden wie Registrierung, Systemkonfiguration usw. müssen mit dem jeweiligen Anbieter der Fremdsysteme verhandelt werden und sind nicht Teil der vereinbarten Leistung.
§ 12 Störungs- und Notfallservice
- Der Anbieter strebt stets die höchstmögliche Erreichbarkeit und Verfügbarkeit der bereitgestellten Services an. Dazu werden ununterbrochen automatisierte Tests und Prüfungen zum Systemzustand durchgeführt. Die Techniker werden im Störungsfall automatisch informiert. Sollte es dennoch zu Störungen kommen, die die Erreichbarkeit oder Verfügbarkeit der Software maßgeblich beeinträchtigen und die noch nicht auf der Statusseite aufgeführt sind, besteht die Möglichkeit unserer Störungshotline an 24 Stunden und 7 Tagen in der Woche eine Störungsmeldung anzuzeigen.
- Es handelt sich um eine Störung, wenn:
MatchplayButler wiederkehrend oder dauerhaft nicht bzw. nur stark eingeschränkt erreichbar ist oder ein bzw. mehrere Module überwiegend oder komplett über mehrere Stunden nicht zur Verfügung stehen und die genannten Funktionen nachweislich aus dringenden wirtschaftlichen, rechtlichen oder organisatorischen Gründen nicht erst zum nächsten Werktag entstört werden können. - Keine Störungen sind:
Fragen zur Software, Bedienung oder Abrechnung sowie zu bereits laufenden Supportanfragen oder Darstellungsfehler sowie kleinere Einschränkungen in der Bedienung oder Erreichbarkeit. - Sofern eine fehlerhafte oder versehentliche Störungsmeldung unter Missachtung obenstehender Hinweise und gegebener Anleitungen zur Problemlösung und Anwendung ausgelöst wurde, berechnen wir den Notfalleinsatz unserer Techniker nach Aufwand - mindestens jedoch mit einer Pauschale von 50 € zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen USt.
§ 13 Kundendaten und Freistellung von Ansprüchen Dritter
- Der Anbieter sichert als technischer Dienstleister Inhalte und Daten für den Kunden, die dieser bei der Nutzung der Software eingibt und speichert und zum Abruf bereitstellt. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber dem Anbieter, keine strafbaren oder sonst absolut oder im Verhältnis zu einzelnen Dritten rechtswidrigen Inhalte und Daten einzustellen und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenen Programme im Zusammenhang mit der Software zu nutzen. Insbesondere verpflichtet er sich, die Software nicht zum Angebot rechtswidriger Dienstleistungen oder Waren zu nutzen. Der Kunde ist im Hinblick auf personenbezogene Daten von sich und seinen Nutzern verantwortliche Stelle und hat daher stets zu prüfen, ob die Verarbeitung solcher Daten über die Nutzung der Software von entsprechenden Erlaubnistatbeständen getragen ist.
- Der Kunde ist für sämtliche von ihm oder seinen Nutzern verwendeten Inhalte und verarbeiteten Daten sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. Der Anbieter nimmt von Inhalten des Kunden oder seiner Nutzer keine Kenntnis und prüft die mit der Software genutzten Inhalte grundsätzlich nicht.
- Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, den Anbieter von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls der Anbieter von Dritten, auch von Mitarbeitern des Kunden persönlich, infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Kunden in Anspruch genommen wird. Der Anbieter wird den Kunden über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben.
Gleichzeitig wird der Kunde dem Anbieter unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen. - Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben unberührt.
§ 14 Vertragslaufzeit und Beendigung des Vertrags
- Soweit im Nutzungsvertrag nichts Abweichendes geregelt ist, gelten für Laufzeit und Beendigung von Nutzungsverträgen die nachfolgenden Absätze.
- Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Ende des jeweiligen Bezugszeitraums innerhalb der Software oder schriftlich von einem autorisierten Vertreter gekündigt werden. Eine schriftliche Kündigung bedarf einer eindeutigen Willenserklärung einer vertretungsberechtigten Person.
Eine mündliche Kündigung oder Kündigung in Textform wird beiderseitig ausgeschlossen. - Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um die vom Kunden ursprünglich gewählte Vertragslaufzeit.
- Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Nach Beendigung des Vertrags hat der Anbieter sämtliche vom Kunden überlassenen und sich noch im Besitz des Anbieters befindlichen Unterlagen sowie Datenträger, die im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag stehen, an den Kunden zurückzugeben und die beim Anbieter gespeicherten Daten des Kunden zu löschen, soweit keine Aufbewahrungspflichten oder -rechte bestehen.
- Die Regelungen über den Abschluss und das Widerrufsrecht für Verbraucherverträge / Fernabsatzverträge gemäß §§ 310, 312b, 355 BGB sind nicht anzuwenden. Nutzer der Software sind keine Verbraucher im Sinne des BGB (s.o. § 1).
§ 15 Sonstige Bestimmungen
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Verbindlichkeiten aus dem jeweiligen Nutzungsvertrag ist der Sitz des Anbieters, soweit nicht ein ausschließlicher gesetzlicher Gerichtsstand besteht.
- Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, oder diese Vereinbarung eine Lücke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit der Bestimmungen dieser Bedingungen im Übrigen hiervon unberührt.
- Für Kunden mit Sitz außerhalb Deutschlands in der EU und der Schweiz gilt, dass ohne eine gültige Umsatzsteueridentifikationsnummer Rechnungen über das Reverse-Charge Verfahren nach §13b V UStG oder als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung nicht ausgestellt werden können und die deutsche Umsatzsteuer berechnet werden muss.
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